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Urlaubsanspruch-Rechner

Wie viele Urlaubstage stehen Ihren Mitarbeitern zu? Berechnen Sie den gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG): Grundanspruch, Teilzeit, Ein- und Austritt im laufenden Jahr, Kürzung in der Elternzeit sowie Resturlaub und Abgeltung — inklusive der Hinweispflichten, die das Bundesarbeitsgericht Arbeitgebern auferlegt.

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Gesetzlicher Mindesturlaub nach § 3 BUrlG
–Wochen frei
24 Werktagegesetzliche Basis (6-Tage-Woche)

Gesetzlicher Mindesturlaub: 24 Werktage

Nach § 3 BUrlG beträgt der Urlaub jährlich mindestens 24 Werktage — bei einer Sechs-Tage-Woche. Als Werktage gelten alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Für Ihre Mitarbeiter mit Fünf-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage, also vier Wochen. Die meisten Arbeitsverträge liegen darüber (häufig 25–30 Tage); der Rechner oben zeigt jeweils das gesetzliche Minimum als Basis.

Den vollen Anspruch erwirbt ein Mitarbeiter erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG, Wartezeit). Wer später im Jahr beginnt oder früher ausscheidet, erhält nur den anteiligen Urlaub — das rechnet der Reiter „Eintritt / Austritt“.

Teilzeit und Zwölftel-Regel: so wird anteilig gerechnet

Bei Teilzeit zählt nur die Zahl der Arbeitstage, nicht die Stunden: Vollzeit-Urlaub × eigene Arbeitstage ÷ Vollzeit-Arbeitstage. Beispiel: 30 Tage × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Bruchteile ab einem halben Tag werden auf volle Tage aufgerundet (§ 5 Abs. 2 BUrlG).

Für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses gibt es 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 BUrlG) — wenn die Wartezeit im Kalenderjahr nicht mehr erfüllbar ist, bei Austritt vor erfüllter Wartezeit oder bei Austritt in der ersten Jahreshälfte. Wer in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Anspruch. Gut zu wissen: Teilurlaub aus einem unterjährigen Beginn wird auf Verlangen des Mitarbeiters ins nächste Jahr übertragen (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG).

Elternzeit: Kürzung um ein Zwölftel pro Monat

Für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit dürfen Sie den Urlaub des Urlaubsjahres um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Wichtig: Die Kürzung ist ausgeschlossen, wenn der Mitarbeiter während der Elternzeit in Teilzeit bei Ihnen weiterarbeitet. Urlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde, bleibt erhalten und wird nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr gewährt (§ 17 Abs. 2 BEEG).

Resturlaub: die 31.-März-Frist — und Ihre Hinweispflicht

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen darf er übertragen werden — dann muss er in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Der entscheidende Punkt für Arbeitgeber: Der Urlaub verfällt nicht automatisch. Das Bundesarbeitsgericht verlangt, dass Sie den Mitarbeiter konkret auffordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hinweisen, dass der Urlaub sonst verfällt. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, bleibt der Anspruch bestehen (BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 401/19). Praxis-Tipp: Weisen Sie jeden Mitarbeiter schriftlich — am besten im vierten Quartal — auf seinen Resturlaub und den drohenden Verfall hin und lassen Sie sich den Erhalt bestätigen. So behalten Sie die Fristen im Griff — oder lassen sie gleich automatisch verwalten: Im Urlaubsplaner sehen Sie die Urlaubstage Ihres ganzen Teams auf einen Blick.

Urlaubsabgeltung: nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG) — der Rechner oben ermittelt den Betrag aus offenen Tagen und Tagessatz. Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist die Auszahlung von Urlaub dagegen ausgeschlossen: Urlaub ist zu nehmen, nicht zu verkaufen.

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Rechtsquellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland?

Nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche — das entspricht 20 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche. Als Werktage gelten alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen. Viele Arbeitsverträge gewähren mehr, häufig 25 bis 30 Tage.

Wie berechne ich den Urlaubsanspruch bei Teilzeit?

Vollzeit-Urlaub × eigene Arbeitstage pro Woche ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche. Beispiel: 30 Tage × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Die Stundenzahl pro Tag spielt keine Rolle, nur die Zahl der Arbeitstage. Bruchteile ab einem halben Tag werden nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Tage aufgerundet.

Was gilt bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr?

Dann gibt es für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs (§ 5 Abs. 1 BUrlG): wenn die sechsmonatige Wartezeit (§ 4 BUrlG) im Kalenderjahr nicht mehr erfüllt werden kann, bei Austritt vor erfüllter Wartezeit oder bei Austritt in der ersten Jahreshälfte. Wer in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit ausscheidet, behält den vollen Anspruch.

Darf ich den Urlaubsanspruch in der Elternzeit kürzen?

Ja: Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG). Die Kürzung ist aber ausgeschlossen, wenn der Mitarbeiter während der Elternzeit in Teilzeit beim selben Arbeitgeber arbeitet. Urlaub, der vor der Elternzeit nicht genommen wurde, bleibt erhalten und wird danach gewährt (§ 17 Abs. 2 BEEG).

Bis wann muss Resturlaub genommen werden?

Grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr. Eine Übertragung ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig — dann muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des Folgejahres genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Wichtig für Arbeitgeber: Ohne schriftlichen Hinweis an den Mitarbeiter (konkrete Aufforderung plus Verfallswarnung) verfällt der Urlaub nicht (BAG, Urteil vom 20.12.2022 – 9 AZR 401/19).

Wann wird Urlaub ausgezahlt statt genommen?

Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Kann der Urlaub wegen des Ausscheidens nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ist die Abgeltung von Urlaub ausgeschlossen.

Keine Gewähr für Richtigkeit. Diese Rechner dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und branchenspezifische Regeln können abweichen.