Arbeitgeberbrutto vs. Bruttogehalt
Das Bruttogehalt ist nur die halbe Wahrheit: Zum vereinbarten Lohn zahlt der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Unfallversicherung dazu. Die Summe heißt Arbeitgeberbrutto — also das, was ein Mitarbeiter den Betrieb tatsächlich kostet. Als Faustregel liegen die Gesamtkosten 20–25 % über dem Bruttogehalt; bei einem Minijob sind es durch die Pauschalabgaben sogar über 30 %.
Wer diese Kosten nicht kennt, kalkuliert Angebote und Einstellungen falsch. Der Rechner oben zeigt die exakte Zusammensetzung für 2026 — und wer die dahinterstehenden Stunden im Blick behalten will, findet in der Zeiterfassung für Teams das passende Werkzeug.
Die Bausteine der Arbeitgeberkosten 2026
| Baustein | Arbeitgeberanteil 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | Zusatzbeitrag kassenindividuell, Ø 2,9 % |
| Pflegeversicherung | 1,8 % | In Sachsen 1,3 %; unabhängig von Kinderzahl |
| Rentenversicherung | 9,3 % | Von 18,6 % Gesamtbeitrag |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | Von 2,6 % Gesamtbeitrag |
| Umlage U1 (Krankheit) | kassenindividuell | Erstattung der Lohnfortzahlung; Beispiel 2,6 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | kassenindividuell | 100 % Erstattung; Beispiel 0,45 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | Für alle Arbeitgeber |
| Berufsgenossenschaft (UV) | branchenabhängig | Beispiel 1,3 %; Satz der eigenen BG erfragen |
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 2026 monatlich 5.812,50 € (Kranken-/Pflegeversicherung) bzw. 8.450 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung). Der Rechner wendet diese Grenzen automatisch an.
Minijob vs. reguläre Beschäftigung
Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber keine regulären SV-Beiträge, sondern Pauschalabgaben von 31,17 % an die Minijob-Zentrale (KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,80 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %) plus die individuelle Unfallversicherung. Bei 603 € Bruttolohn sind das rund 799 € Gesamtkosten im Monat — der Minijob-Modus des Rechners zeigt die exakte Rechnung. Zum Vergleich: Bei 3.000 € Bruttogehalt in regulärer Beschäftigung liegt das Arbeitgeberbrutto bei etwa 3.770 €.
Die Verdienstgrenze, Maximalstunden und alle Minijob-Regeln 2026 finden Sie im Minijob-Rechner. Und weil gerade bei Minijobs jede Stunde zählt — die Arbeitszeit muss seit Jahren lückenlos dokumentiert werden — lohnt sich ein Blick auf die kostenlose Team-App.
Rechtsquellen
- Minijob-Beiträge 2026 — Minijob-Zentrale (offiziell): alle Pauschalabgaben und Umlagesätze
- Deutsche Rentenversicherung — Beitragssatz 18,6 % und Rechengrößen 2026
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales — Arbeitsrecht und Sozialversicherung
- SGB IV — Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Häufige Fragen
Was zählt zu den Arbeitgeberkosten?
Zum Bruttogehalt kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), die Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft), die Insolvenzgeldumlage sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung). In Summe liegen die Kosten typischerweise 20–25 % über dem Bruttogehalt.
Was sind die Umlagen U1 und U2?
U1 erstattet Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten einen Großteil der Lohnfortzahlung bei Krankheit, U2 erstattet Mutterschaftsleistungen zu 100 %. Die Sätze legt jede Krankenkasse selbst fest (Beispiel: U1 2,6 %, U2 0,45 %) — im Rechner sind sie daher anpassbar.
Warum variiert der BG-Beitrag?
Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung legt jede Berufsgenossenschaft nach Branche und Gefahrenklasse fest — ein Bürojob kostet deutlich weniger als Baustelle oder Pflege. Der Rechner nutzt 1,3 % als Beispielwert; den exakten Satz nennt Ihre Berufsgenossenschaft.
Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?
Im gewerblichen Minijob fallen pauschal 31,17 % Abgaben an (KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,80 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %) plus individuelle Unfallversicherung — bei 603 € also rund 799 € Gesamtkosten. Der Minijob-Modus oben rechnet das exakt durch.
Haben sich die Sätze 2026 geändert?
Ja, zum Teil: Die Umlage U1 für Minijobs sank zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,80 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung liegt 2026 bei 2,9 %, und die Beitragsbemessungsgrenzen stiegen (KV/PV: 5.812,50 €, RV/AV: 8.450 € monatlich). Alle Sätze im Rechner entsprechen dem Stand 2026.
Ersetzt der Rechner die Lohnabrechnung?
Nein. Der Rechner ist eine Modellrechnung zur Kostenplanung — für Angebote, Budget und Einstellungsentscheidungen. Die verbindliche Abrechnung erstellt Ihr Steuerberater oder Ihre Lohnsoftware; individuelle Faktoren (Sachsen-Regelung, Zusatzbeiträge, Tarifverträge) können abweichen.
Keine Gewähr für Richtigkeit. Diese Rechner dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und branchenspezifische Regeln können abweichen.