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Arbeitgeberkosten-Rechner

Was kostet Sie ein Mitarbeiter wirklich? Geben Sie das monatliche Bruttogehalt ein — der Rechner ermittelt das Arbeitgeberbrutto 2026: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen U1/U2, Insolvenzgeldumlage und BG-Beitrag, aufgeschlüsselt pro Monat, Jahr und Stunde. Mit eigenem Modus für Minijobs.

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Arbeitgeberbrutto pro Monat
–pro Jahr
–pro Stunde*

* Stundensatz bei 40 Wochenstunden: Monatskosten ÷ 173,33 (40 × 52 ÷ 12).

Arbeitgeberbrutto vs. Bruttogehalt

Das Bruttogehalt ist nur die halbe Wahrheit: Zum vereinbarten Lohn zahlt der Arbeitgeber die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie Umlagen und Unfallversicherung dazu. Die Summe heißt Arbeitgeberbrutto — also das, was ein Mitarbeiter den Betrieb tatsächlich kostet. Als Faustregel liegen die Gesamtkosten 20–25 % über dem Bruttogehalt; bei einem Minijob sind es durch die Pauschalabgaben sogar über 30 %.

Wer diese Kosten nicht kennt, kalkuliert Angebote und Einstellungen falsch. Der Rechner oben zeigt die exakte Zusammensetzung für 2026 — und wer die dahinterstehenden Stunden im Blick behalten will, findet in der Zeiterfassung für Teams das passende Werkzeug.

Die Bausteine der Arbeitgeberkosten 2026

BausteinArbeitgeberanteil 2026Hinweis
Krankenversicherung7,3 % + ½ ZusatzbeitragZusatzbeitrag kassenindividuell, Ø 2,9 %
Pflegeversicherung1,8 %In Sachsen 1,3 %; unabhängig von Kinderzahl
Rentenversicherung9,3 %Von 18,6 % Gesamtbeitrag
Arbeitslosenversicherung1,3 %Von 2,6 % Gesamtbeitrag
Umlage U1 (Krankheit)kassenindividuellErstattung der Lohnfortzahlung; Beispiel 2,6 %
Umlage U2 (Mutterschaft)kassenindividuell100 % Erstattung; Beispiel 0,45 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %Für alle Arbeitgeber
Berufsgenossenschaft (UV)branchenabhängigBeispiel 1,3 %; Satz der eigenen BG erfragen

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: 2026 monatlich 5.812,50 € (Kranken-/Pflegeversicherung) bzw. 8.450 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung). Der Rechner wendet diese Grenzen automatisch an.

Minijob vs. reguläre Beschäftigung

Beim gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber keine regulären SV-Beiträge, sondern Pauschalabgaben von 31,17 % an die Minijob-Zentrale (KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,80 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %) plus die individuelle Unfallversicherung. Bei 603 € Bruttolohn sind das rund 799 € Gesamtkosten im Monat — der Minijob-Modus des Rechners zeigt die exakte Rechnung. Zum Vergleich: Bei 3.000 € Bruttogehalt in regulärer Beschäftigung liegt das Arbeitgeberbrutto bei etwa 3.770 €.

Die Verdienstgrenze, Maximalstunden und alle Minijob-Regeln 2026 finden Sie im Minijob-Rechner. Und weil gerade bei Minijobs jede Stunde zählt — die Arbeitszeit muss seit Jahren lückenlos dokumentiert werden — lohnt sich ein Blick auf die kostenlose Team-App.

Rechtsquellen

Häufige Fragen

Was zählt zu den Arbeitgeberkosten?

Zum Bruttogehalt kommen die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), die Umlagen U1 (Krankheit) und U2 (Mutterschaft), die Insolvenzgeldumlage sowie der Beitrag zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung). In Summe liegen die Kosten typischerweise 20–25 % über dem Bruttogehalt.

Was sind die Umlagen U1 und U2?

U1 erstattet Arbeitgebern mit bis zu 30 Beschäftigten einen Großteil der Lohnfortzahlung bei Krankheit, U2 erstattet Mutterschaftsleistungen zu 100 %. Die Sätze legt jede Krankenkasse selbst fest (Beispiel: U1 2,6 %, U2 0,45 %) — im Rechner sind sie daher anpassbar.

Warum variiert der BG-Beitrag?

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung legt jede Berufsgenossenschaft nach Branche und Gefahrenklasse fest — ein Bürojob kostet deutlich weniger als Baustelle oder Pflege. Der Rechner nutzt 1,3 % als Beispielwert; den exakten Satz nennt Ihre Berufsgenossenschaft.

Was kostet ein Minijob den Arbeitgeber 2026?

Im gewerblichen Minijob fallen pauschal 31,17 % Abgaben an (KV 13 %, RV 15 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,80 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %) plus individuelle Unfallversicherung — bei 603 € also rund 799 € Gesamtkosten. Der Minijob-Modus oben rechnet das exakt durch.

Haben sich die Sätze 2026 geändert?

Ja, zum Teil: Die Umlage U1 für Minijobs sank zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,80 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung liegt 2026 bei 2,9 %, und die Beitragsbemessungsgrenzen stiegen (KV/PV: 5.812,50 €, RV/AV: 8.450 € monatlich). Alle Sätze im Rechner entsprechen dem Stand 2026.

Ersetzt der Rechner die Lohnabrechnung?

Nein. Der Rechner ist eine Modellrechnung zur Kostenplanung — für Angebote, Budget und Einstellungsentscheidungen. Die verbindliche Abrechnung erstellt Ihr Steuerberater oder Ihre Lohnsoftware; individuelle Faktoren (Sachsen-Regelung, Zusatzbeiträge, Tarifverträge) können abweichen.

Keine Gewähr für Richtigkeit. Diese Rechner dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und branchenspezifische Regeln können abweichen.