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Urlaubsrechner

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder bei Ein- oder Austritt im laufenden Jahr — auf Basis des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG).

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–Gesetzliches Minimum für Sie
–Wochen frei
–Anteil an Vollzeit

Urlaub bei Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte haben denselben Urlaubsanspruch wie Vollzeitkräfte, angepasst an die Zahl ihrer Arbeitstage. Die Formel lautet Vollzeit-Urlaub × Ihre Arbeitstage pro Woche ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche. Die Stunden pro Tag spielen keine Rolle: Wer 3 volle Tage und wer 3 kurze Tage arbeitet, bekommt dieselbe Zahl Urlaubstage — und jeweils gleich viele freie Wochen.

Arbeitstage pro WocheGesetzliches MinimumBei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub
520 Tage30 Tage
416 Tage24 Tage
312 Tage18 Tage
28 Tage12 Tage
14 Tage6 Tage

Urlaub bei unterjährigem Ein- oder Austritt

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechsmonatiger Wartezeit (§ 4 BUrlG). Nach § 5 BUrlG gibt es für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs, wenn:

Wer die Wartezeit erfüllt und in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub. Ihr Vertrag kann darüber hinausgehende Tage trotzdem anteilig berechnen.

Ein „voller Monat“ zählt ab Ihrem Beginn, nicht nach Kalendermonat: Wer am 15. März beginnt, dessen erster voller Monat endet am 14. April.

Rechtsquellen

Häufige Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland?

Nach § 3 BUrlG mindestens 24 Werktage pro Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche. Das entspricht 20 Tagen bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. 4 Wochen Urlaub. Viele Verträge gewähren mehr, oft 25 bis 30 Tage.

Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?

Vollzeit-Urlaub × Ihre Arbeitstage pro Woche ÷ Vollzeit-Arbeitstage pro Woche. Beispiel: 30 Tage × 3 ÷ 5 = 18 Tage. Die Stundenzahl pro Tag spielt keine Rolle, nur die Zahl der Arbeitstage.

Wie viel Urlaub bekomme ich bei unterjährigem Beginn?

Wenn die sechsmonatige Wartezeit nicht mehr im Kalenderjahr erfüllt werden kann (Beginn nach dem 1. Juli), gibt es für jeden vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubs. Wer am oder vor dem 1. Juli beginnt und bis Jahresende bleibt, erhält den vollen Jahresurlaub.

Wie viel Urlaub bekomme ich bei unterjährigem Austritt?

Wer in der ersten Jahreshälfte (bis 30. Juni) ausscheidet oder keine 6 Monate beschäftigt war, erhält 1/12 pro vollem Monat. Wer in der zweiten Jahreshälfte nach erfüllter Wartezeit ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub.

Werden Bruchteile von Tagen gerundet?

Nach § 5 Abs. 2 BUrlG werden Bruchteile von mindestens einem halben Tag auf einen vollen Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile werden nicht abgerundet; sie werden als Teil eines Tages gewährt oder ausgezahlt.

Keine Gewähr für Richtigkeit. Diese Rechner dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und branchenspezifische Regeln können abweichen.