So wird die Überstundenvergütung berechnet
Der Stundenlohn ergibt sich aus Ihrem Gehalt und Ihrer Vertragsarbeitszeit: Bruttomonatsgehalt × 3 ÷ (13 × Wochenstunden). Die 13 steht für die Wochen eines Quartals, die 3 für die Monatsgehälter. Ihre Überstundenvergütung ist dann: Stundenlohn × Anzahl der Überstunden × (1 + Zuschlag in Prozent ÷ 100).
Beispiel: 3.500 € Monatsbrutto bei 40 Wochenstunden → 3.500 × 3 ÷ (13 × 40) = 20,19 € Stundenlohn. Zehn Überstunden ohne Zuschlag bringen 201,92 €, mit 25 % Zuschlag 252,40 €.
Zuschlag: Was steht Ihnen zu?
Einen gesetzlichen Überstundenzuschlag gibt es in Deutschland nicht. Ob und wie viel Zuschlag Sie bekommen, steht in Ihrem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag — 25 % sind dort ein häufiger Wert. Der Rechner oben berücksichtigt Ihren Zuschlag, sobald Sie ihn eintragen.
Wann müssen Überstunden bezahlt werden?
Überstunden, die der Arbeitgeber angeordnet oder geduldet hat, müssen vergütet werden — nach § 612 Abs. 1 BGB gilt die Vergütung dann als stillschweigend vereinbart. Ist stattdessen Freizeitausgleich vereinbart, werden die Stunden abgefeiert. Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur wirksam, wenn sie klar begrenzt sind; die pauschale Abgeltung unbegrenzter Überstunden hat das Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt.
Überstunden richtig dokumentieren
Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit systematisch erfassen — das umfasst auch Überstunden. Ohne lückenlose Dokumentation wird es im Streitfall schwer, geleistete Überstunden nachzuweisen. Ob Ihr Arbeitgeber alles richtig macht, zeigt der Pflicht-Check zur Zeiterfassungspflicht. Ihre Soll- und Ist-Stunden im Blick behalten Sie mit dem Arbeitszeitrechner.
Rechtsquellen
- § 612 BGB — Vergütung — Volltext bei Gesetze im Internet
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten
- § 3 ArbSchG — Grundlage der BAG-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Vergütung für Überstunden?
Zuerst den Stundenlohn ermitteln: Bruttomonatsgehalt × 3 ÷ (13 × vertragliche Wochenstunden). Dann: Stundenlohn × Anzahl der Überstunden × (1 + Zuschlag). Bei 3.500 € Gehalt und 40 Wochenstunden sind das 20,19 € pro Stunde — 10 Überstunden ohne Zuschlag also 201,92 €.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag in Deutschland?
Nein. Das Gesetz kennt keinen Zuschlag für Überstunden — Zuschläge ergeben sich nur aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Üblich sind dort zum Beispiel 25 %.
Muss der Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Ja, wenn sie angeordnet oder geduldet wurden. Nach § 612 Abs. 1 BGB gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeitsleistung üblicherweise nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Alternativ kann Freizeitausgleich vereinbart sein.
Sind Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' wirksam?
Nur wenn sie klar begrenzt sind — etwa auf eine bestimmte Stundenzahl pro Monat. Die pauschale Abgeltung unbegrenzter Überstunden ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.
Müssen Überstunden dokumentiert werden?
Ja. Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit aller Beschäftigten systematisch erfassen — das gilt auch für Überstunden. Details im Pflicht-Check zur Zeiterfassungspflicht.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Überstunden sind Stunden über Ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus. Mehrarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind Stunden über 8 pro Tag — dafür gelten die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten.
Keine Gewähr für Richtigkeit. Diese Rechner dienen der Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und branchenspezifische Regeln können abweichen.